Organe

Die Organe einer Genossenschaft sind

die Generalversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat

Die Generalversammlung entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat, beschließt über die Satzung und die Überschussverteilung. Sie wählt die Mitglieder des Auftsichtsrates. Weiteres siehe die Satzung § 20 ff.

Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Er führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand. Er vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat gewählt. Weiteres siehe Satzung § 13 ff.

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen und sich zu diesem Zweck über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu unterrichten. Er kann jederzeit Berichterstattung von dem Vorstand verlangen. Weiteres siehe Satzung § 17 ff. 

Mitglieder und Interessenten können den Aufsichtsratsvorsitzenden per E-Mail kontaktieren aufsichtsrat@beg-freisen.de